Unsere Aufträge

Der öffentliche und kirchliche Auftrag

Die evangelische Kindertagesstätte St. Nicolai/Wyk auf Föhr befindet sich in der Trägerschaft des Kirchenkreises Nordfriesland. Die Zuständigkeit und Fachaufsicht ist der evangelischen Kirchengemeinde St. Nicolai übertragen. Die Kindertagesstätte hat Teil am Auftrag der Kirche, das Evangelium von Jesus Christus in Wort und Tat zu bezeugen. Die Ziele für unsere tägliche Arbeit sind im schleswig-holsteinischen Kindertagesstättengesetz (KiTaG ) festgeschrieben. Dieses regelt auch die Zuständigkeit für die Planung und Sicherstellung des Angebotes und die Finanzierung der Betriebskosten.

Durch das KiTaG haben die Kindertagesstätten einen eigenen Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsauftrag. Dabei ist die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu unterstützen und das leibliche, seelische und geistige Wohl des Kindes zu fördern.

Das Erziehungsrecht der Eltern (Paragraf 1 Abs. 2 SGB VIII) bleibt unberührt (KiTaG Paragraf 4,1). Gleichzeitig ist unsere Arbeit durch das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) geregelt.

Die Arbeit der evangelischen Kindertagesstätten ist diakonische Arbeit und bietet konkrete Hilfe für Kinder und Eltern, unabhängig vom religiösen Bekenntnis und von der Nationalität der Familien. Wir sehen die Kinder als vollwertige Menschen und möchten sie an das Wissen und die Werte unserer Gesellschaft heranführen.

Zur Erfüllung des familienunterstützenden Erziehungs-, Bildungs-, und Betreuungsauftrages ist die Zusammenarbeit zwischen den Fachkräften und den Erziehungsberechtigten erforderlich.

Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, Paragraf 8a

In das Kinder- und Jugendhilfegesetz ist der Paragraf 8a zum Wohle des Kindes als Verpflichtung aufgenommen worden. So haben die Fachkräfte die Möglichkeit, Kinder vor Missbrauch, Vernachlässigung oder andere Kindeswohlgefährdungen zu schützen. Dieses geschieht unter Einbeziehung der Erziehungsberechtigten nach einem standardisierten Verfahren. Bei Bedarf wird eine qualifizierte externe Fachkraft hinzugezogen.

• Der Paragraf 8a und das für die Kita gültige Umsetzungsverfahren können bei der Kita-Leitung eingesehen werden.